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Seniorenheimplatz

Sollte durch den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse (MDK) noch keine Einstufung erfolgt sein oder keine Pflegestufe anerkannt worden sein, so muß vor der Heimaufnahme eine schriftliche Bescheinigung der Heimnotwendigkeit durch den MDK bei uns vorliegen.

Die Kosten eines Seniorenheimplatzes müssen Sie selbst tragen, die Pflegeversicherung kann Sie hierbei finanziell nicht entlasten. Sollte der vom Bewohner oder der Bewohnerin zu bezahlende Anteil nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlt werden können, so kann bei Vorliegen einer Heimnotwendigkeitsbescheinigung Sozialhilfe beantragt werden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
 

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