Pflegekasse
Die Pflegekassen gewähren im Rahmen der Pflegeversicherung Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftig ist, "wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf".
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen (Grundpflege), die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in drei Stufen bis zu 1.431,62 € als Sachleistung, in besonderen Härtefällen ausnahmsweise bis zu 1.687,26 € monatlich.
Für die Häufigkeit des Hilfebedarfs und des zeitlichen Mindestpflegeaufwandes sind drei Pflegestufen vorgesehen.
Die Pflegekassen unterscheiden zudem zwischen vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.