Kurzzeitpflege
Für wen ist die Kurzzeitpflege?
-
Für eine Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt vor der Heimkehr.
-
Zur Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt bis zum Antritt einer notwendigen Rehamaßnahme.
-
Für Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden und deren Angehörige
-
selbst eine zeitlang krank sind,
-
ins Krankenhaus oder zur Kur müssen,
-
Erholung von der Pflege brauchen,
-
in Urlaub fahren oder
-
länger dauernde Erledigungen zu besorgen haben.
-
Was bietet die Kurzzeitpflege?
-
Aufnahme im Senioren- und Pflegeheim für mehrere Tage oder Wochen
-
Unterbringung im Ein- oder Zweiraumappartement
-
Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachpersonal
-
Übliche Leistungen wie Verpflegung, Zimmer- und Wäschereinigung
-
Inanspruchnahme der Betreuungsangebote wie Beschäftigungstherapie, Gymnastik, Gottesdienste, etc.
-
Selbstverständlich jederzeitige Besuchsmöglichkeit für die Angehörigen.
Wie wird die Kurzzeitpflege finanziert?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal 28 Tage und höchstens 1.470,- € pro Jahr.
Darüber hinaus kann bei den Pflegekassen die Übernahme der Kosten für Verhinderungspflege bei Verhinderung der Pflegeperson beantragt werden. Hier wird ebenfalls maximal 1.470,- € pro Jahr bezahlt.
Selbstverständlich beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Antragsstellung!
Bitte beachten Sie:
Gerade in den Ferienzeiten werden die meisten Kurzzeitpflegeplätze gebraucht. Melden Sie sich bzw. Ihren Angehörigen deshalb für diese Zeiten rechtzeitig an.