Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatz-Pflege, z.B. im Pflegeheim, für längstens vier Wochen und höchstens 1.470,- € im Kalenderjahr.
Für die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Dies sollte möglichst vor dem Einzug getan werden, ist aber auch noch rückwirkend im Einzelfall möglich.